Der Kommunikationsbedarf im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge nimmt stetig zu. Dies stellt Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) vor eine Reihe von Herausforderungen:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 144 VAG) unterliegen EbAV (jährlichen) Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und –empfängern.
Seit dem 1. Januar 2018 gelten erweiterte Auskunftspflichten nach § 4a BetrAVG für Unternehmen.
Die Nachfrage und die Bereitschaft für online Kommunikation bei Verbrauchern steigt seit Jahren.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erlaubt seit 01.01.2018 höhere steuer- und sozialabgabenbefreite Beiträge und bietet Potentiale zur Erhöhung von Beitragszahlungen.
Das BRSG erlaubt neue Produkte in der betrieblichen Altersversorgung (z. B. ohne Garantien).
Bestrebungen zu einer ganzheitlichen Sicht der Ruhestandsplanung werden mittelfristig die Kommunikation von Renteninformationen an zentrale Stellen erfordern.
Die Kommunikationsanforderungen an und mit Maklern verändern sich (z. B. durch IDD).
Wir unterstützen bei dem Aufsetzen und dem Betrieb von Webportalen. Webportale bieten eine Möglichkeit, Kommunikations- und damit verbundene Prozesse zu optimieren:
Informationspflichten können kostengünstiger digital erfüllt werden.
Kundengruppen, die verstärkt digital konsumieren, können besser erreicht werden.
Gesetzliche Änderungen (z. B. durch BRSG) können zeitnah kommuniziert werden.
Abschlusskosten können durch Direktvertrieb (z.B. Beitragserhöhungen im Bestand) reduziert werden.
Effizienzsteigerung durch Automatisierung interner Prozesse können erreicht werden.
Schnellere und günstigere Kommunikation mit verschiedenen Partnern:
Arbeitgeber
Versorgungsanwärter/-empfänger
Vertrieb / Makler
Behörden
Zum Aufbau von Webportalen nutzen wird die Software Futurama und bieten eine Hosting-Lösung zum sicheren und zuverlässigen Betrieb des Webportals.